Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufsbedingungen der TDM Druck & Medien GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Verkaufsbedingungen, gelten ausschließlich gegenüber V Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt

(1) Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Verkaufsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Verkaufsbedingungen als angenommen.

(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

(3) Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.

(4) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

(5) An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

§ 3 Preise, Zahlungen

(1) Mangels besonderer Vereinbarung geltend die Preise ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung und Entladung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie Transportkosten hinzu.

(2) Falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.

(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(4) Mangels besonderer Vereinbarung ist der Kaufpreis – ohne Abzug – als Vorkasse ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung sofort fällig. Die Verzugsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.

(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Ist der Kunde Verbraucher sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Erbringen wir den Nachweis eines höheren Verzugsschadens, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

(6) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

§ 4 Lieferung

(1) Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat.

(2) Unsere Lieferzeit ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit das Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.

(3) Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Kunden umgehend.

(4) Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

(5) Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen, so ist der Kunde verpflichtet, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf Erfüllung besteht.

(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(7) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

(8) Hat sich der Kunde vertraglich zur Abholung der Kaufsache verpflichtet, muss der Kaufgegenstand innerhalb eines Zeitraums von 6 (sechs) Monaten aus unserem Lager abgeholt werden.

Hält der Kunde diese Frist schuldhaft nicht ein, sind wir berechtigt, dem Kunden die dadurch entstehenden zusätzlichen Lagerkosten in Rechnung zu stellen.

(9) Bei Montageaufträgen (Maschinendemontage, Maschinentransport und Maschinenmontage) verpflichtet sich der Kunde zur Unterzeichnung eines schriftlichen Abnahmeprotokolls.
Der Kunde verpflichtet sich weiter, die auf die jeweilige Maschine bezogenen Unterlagen (wie bspw. Schaltpläne, Bedienungsanleitung, Ersatzteilliste o. Ä.) beizubringen und uns zur Verfügung zu stellen, um eine störungsfreie Montage zu gewährleisten.

(10) Vom Kunden unbedingt zu beachten:

Die von uns gelieferten (gebrauchten) Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden ausschließlich vereinbarten Lieferland bestimmt.
Eine Wiederausfuhr von bei uns erworbenen Produkten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt den Gesetzen und Verordnungen der Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführten Produkten den Exportbestimmungen der USA.

Es obliegt dem Kunden, sich über diese Vorschriften nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt nach den US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington DC 20320, zu erkundigen.
Für die Einholung etwaiger Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden vor dem Export ist der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung in dieser Hinsicht wird von uns nicht übernommen.

§ 5 Datenschutz

Zu unseren Qualitätsansprüchen gehört es, verantwortungsbewusst mit Ihren personenbezogenen Daten umzugehen.

Wir verweisen insoweit auf unsere Datenschutzerklärung (AGB).

§ 6 Gefahrübergang, Versicherung

(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Werk oder Auslieferungslager verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.

(2) Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.

(3) Wir verpflichten uns, das Produkt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten zu versichern.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum

(2) Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass er selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen den Versicherer an uns ab.

(3) Gerät der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, können wir vom Kunden Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen zehn Tagen zurückgenommen wird. Kommt der Kunde dem Herausgabeverfahren nicht nach, oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen wir den Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der Kunde.

(4) Sie sind zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle treten Sie jedoch in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleiben Sie auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über Ihr Vermögen gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Ihr Verlangen freizugeben.

§ 8 Mängelansprüche (Gewährleistung)

Wir veräußern ausschließlich gebrauchte Sachen. Bei gebrauchten Sachen wird die Haftung vollständig ausgeschlossen. Es gilt hier gegenüber Unternehmen der Grundsatz „gekauft wie gesehen“. Etwas anderes gilt nur bei Vorsatz oder Arglist.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle von Körper- bzw. Personenschäden und für die Verletzung von Garantien. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unserer Internetpräsenz.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Krefeld, sofern der Kunde Kaufmann ist. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Krefeld.

(4) Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 haben. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected]. Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Oktober 2019